Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2008 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Wir befassten uns eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der strategischen Entwicklung der Talanx AG und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften. Wir berieten den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens, überwachten die Geschäftsführung und waren in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden.

Im Berichtsjahr kamen wir zu drei ordentlichen und einer konstituierenden Aufsichtsratssitzung zusammen. Wie schon im Jahr zuvor hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihre gesetzlichen Befugnisse wahrgenommen und zu zwei Sitzungen jeweils zwei Vertreter entsandt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats trat dreimal, der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zweimal zusammen. Der Nominierungsausschuss hat im April 2008 erstmals getagt und in diesem Zusammenhang dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten empfohlen, die dieser der Hauptversammlung 2008 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen hat. Sitzungen des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses waren auch im Jahre 2008 nicht erforderlich. Der Gesamtaufsichtsrat wurde jeweils über die Arbeit der Ausschüsse informiert. Des Weiteren ließen wir uns vom Vorstand quartalsweise gemäß § 90 AktG schriftlich über den Gang der Geschäfte sowie die Lage des Unternehmens und des Konzerns unterrichten. Zu keinem Zeitpunkt im Berichtsjahr sahen wir uns veranlasst, Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Abs. 2 AktG durchzuführen. Soweit zwischen den Sitzungen zustimmungspflichtige Geschäfte anstanden, legte der Vorstand uns diese zur Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren vor. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende kontinuierlich mit dem Vor-standsvorsitzenden in Kontakt und wurde von ihm laufend über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle im Unternehmen und innerhalb des Talanx-Konzerns in Kenntnis gesetzt. Insgesamt haben wir uns im Rahmen unserer gesetzlichen und satzungsmäßigen Zuständigkeit von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorstandshandelns überzeugt.

Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäfts- und Finanzlage einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements, über wichtige Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik sowie über Geschäfte, die zwar nicht der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, über die jedoch nichtsdestoweniger entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung zu berichten ist

Im Berichtsjahr wurden in der Talanx AG und ihren wesentlichen Tochtergesellschaften Compliance-Richtlinien für die Rechtmäßigkeit des Unternehmenshandelns verabschiedet und eine so genannte Whistleblower-Hotline eingerichtet.