Kosten, die einem Versicherungsunternehmen beim Abschluss oder bei der Verlängerung von Versicherungsverträgen entstehen (z. B. Abschlussprovision, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung).
Tilgung von Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet worden sind.
Mathematiker, der sich mit Fragestellungen von Versicherungswesen, Kapitalanlagen und Altersvorsorge beschäftigt.
Prozess, in dem anfängliche Aufwendungen für ein Objekt durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden.
Kaufpreis eines Wirtschaftsguts einschließlich aller Neben- und Bezugskosten; bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vermindert um planmäßige und/oder außerplanmäßige Abschreibungen.
Barwert des erdienten Teils der Verpflichtungen aus einer leistungsorientierten Pensionszusage.
Kapitalanlagenverwaltung. Betreuung und Steuerung von Kapitalanlagen nach Risiko- und Ertragsgesichtspunkten.
Mit Vermögenswerten (Assets) unterlegte (Backed) Wertpapiere/Anleihen (Securities).
Unternehmen, das weder durch Voll- oder Quotenkonsolidierung, sondern nach der > Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen ist, auf dessen Geschäfts- oder Firmenpolitik aber ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen maßgeblichen Einfluss hat.
(Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen)
Summe aus Personalkosten, Provisionen, Sachkosten, Vertriebs- und laufenden Verwaltungskosten.
Bank- und Postkooperationen. Partnerschaft zwischen einer Bank/Post und einem Versicherungsunternehmen zum Zweck des Vertriebs von Versicherungsprodukten über die Bank-/Postfilialen.
> Prämie
Analytisches Modell für die Berechnung von theoretischen Optionspreisen, das den Tageskurs des Basiswerts, den Zinsfuß, die Restlaufzeit, die > Volatilität und eventuelle Dividendenzahlungen innerhalb der Laufzeit berücksichtigt.
Proportionaler Rückversicherungsvertrag auf das Lebens- oder Krankenversicherungsportfolio eines > Zedenten.
Kreditwürdigkeit. Fähigkeit eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
In einem Wertpapier verbrieftes Absicherungsinstrument. Es dient der Absicherung des Wiederanlagezinses, wenn das Fünf-Jahres-Mittel des Marktzinses auf einem vorher definierten Niveau liegt, und approximiert die realen Erträge des Portfolios.
Bei Versicherungen: vor Abzug der passiven Rückversicherung.
Modell zur Bewertung von Wertpapieren in Bezug auf Rendite/Risiko und zur Bestimmung von Eigenkapitalkosten mit dem Hintergrund, dass das Investment in eine Aktie zusätzliches Risiko gegenüber einer risikolosen Anlage bedeutet und eine zusätzliche Rendite (Risikoprämie) erfordert.
Gesetzliche und unternehmensspezifische Regelungen zum verantwortungsbewussten und gesetzmäßigen Handeln des Unternehmens und der Mitarbeiter.
System zur Realisierung einer verantwortlichen Führung und Überwachung von Unternehmen, das darauf abzielt, das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in Unternehmen zu fördern.
Kreditderivat zum Handeln von Ausfallrisiken von Krediten, Anleihen oder Schuldnernamen.
Personenzusatzversicherungen, auf deren Basis im Fall vorher definierter schwerer Krankheiten Teile der Versicherungssumme ausgezahlt werden, die sonst erst im Todesfall fällig würden.
Nach mathematischen Methoden errechneter Wert für zukünftige Verpflichtungen (Barwert künftiger Verpflichtungen abzüglich des Barwerts künftiger eingehender Prämien), vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung.
Aus der US-amerikanischen Rechnungslegung stammende Bilanzierungsmethode, nach der kurz- und langfristige Versicherungs- und Rückversicherungsverträge zu bilanzieren sind, die kein signifikantes versicherungstechnisches Risiko transferieren.
Sicherheitsleistungen zur Deckung von Versicherungsverbindlichkeiten, die ein Versicherer von den liquiden Mitteln einbehält, die er an einen Rückversicherer im Rahmen eines Rückversicherungsvertrags zu zahlen hat. Der Versicherer weist in diesem Fall eine Depotverbindlichkeit, der Rückversicherer eine Depotforderung aus.
siehe Depotforderungen
Aus Basisinstrumenten wie Aktien, festverzinslichen Wertpapieren oder Devisen abgeleitetes Finanzprodukt, dessen Marktwert u. a. anhand des jeweils zugrunde liegenden Wertpapiers oder sonstigen Referenzwerts festgestellt wird. Dazu zählen z. B. Swaps, Optionen und Futures.
Ausrichtung der Geschäftspolitik auf verschiedene Leistungsprogramme, um Auswirkungen von Konjunkturschwankungen zu mindern und das Ergebnis zu stabilisieren.
siehe Diversifikation
Prüfung einer Unternehmensbeteiligung im Vorfeld einer Akquisition oder Fusion: systematische Stärken-Schwächen-Analyse des Kaufobjekts, Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie fundierte Bewertung des Objekts.
Finanzmathematische Kennziffer, die die durchschnittliche Bindungsdauer des Barwerts eines Finanzinstruments darstellt; ein Maß für das mit einem Finanzinstrument verbundene Zinsänderungsrisiko.
Earnings before interest and tax. > operatives Ergebnis.
Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn (realisiert/nicht realisiert) im Unternehmen belassen werden. Den Kapitalgebern steht für die Überlassung des Eigenkapitals eine Gewinnbeteiligung zu, z. B. in Form einer Dividende.
Maßstab zur Bewertung der Leistung von Lebensversicherungsunternehmen: Summe aus den freien Kapitalanlagen (Nettovermögen) und dem Ertragswert des Versicherungsbestands.
Privates Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Körperschaft, das oder die Wertpapiere ausgibt, z. B. bei Aktien die Aktiengesellschaft und bei Bundesanleihen der Bund.
Verfahren zur Bewertung von Beteiligungen im Konzernabschluss.
Bei Vertragsbeziehungen mit Versicherungsunternehmen, die über längere Zeiträume laufen, werden die Vertragsbedingungen meist jährlich in so genannten Erneuerungsverhandlungen angepasst und die Verträge entsprechend erneuert.
Gesellschaft, die Risiken gegen eine Versicherungsprämie übernimmt und in einem direkten Vertragsverhältnis zum Versicherungsnehmer (Privatperson, Unternehmen, Organisation) steht.
Gefährdungsgrad eines Risikos oder Risikobestands.
> netto
Preis, zu dem ein Finanzinstrument zwischen zwei Parteien frei gehandelt würde.
Beteiligung des Rückversicherers an einem bestimmten vom Erstversicherer übernommenen Einzelrisiko.
Sind mehrere (Rück-)Versicherer an einem Vertrag beteiligt, so übernimmt eine Gesellschaft die Führung und damit meist einen höheren Prozentsatz des Risikos auf eigene Rechnung. Der Versicherungsnehmer verkehrt nur mit dieser Gesellschaft.
> netto
Lebensversicherung, bei der die Höhe der Leistungen von der Wertentwicklung eines dieser Versicherung zugeordneten Vermögensanlagefonds abhängt.
Eigenkapital eines Versicherers zuzüglich der durch das versicherungstechnische Geschäft gebundenen Rückstellungen sowie der Schwankungsrückstellung. Summe der Mittel, die maximal zum Ausgleich von Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen.
Betrag, den ein Käufer unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden zu zahlen bereit ist.
Schaden, der im Vergleich zum Schadendurchschnitt der jeweiligen Risikogruppe eine außergewöhnliche Höhe erreicht und eine festgelegte Schadenhöhe übersteigt.
Summe aus
Marktphase, die sich durch hohe Prämien auszeichnet. Gegensatz: > weicher Markt
Fonds, die praktisch keinen Anlagebeschränkungen unterliegen und die verschiedensten Anlagestrategien verfolgen können.
Fremdkapital mit eigenkapitalergänzendem Charakter in Form von nachrangigen Darlehen und Genussrechtskapital.
International Financial Reporting Standards. Internationale Rechnungslegungsstandards, bei Talanx angewendet seit 2004.
Außerplanmäßige Abschreibung
Ein Rating von BBB oder besser, das an Unternehmen vergeben wird, die ein geringes Risiko aufweisen.
Rechnung über die Herkunft und Verwendung von Zahlungsmitteln während der Abrechnungsperiode. Sie zeigt die Veränderung der Vermögens- und Kapitalbestände.
auch: Cat Bond. Transferiert Katastrophenrisiken eines (Rück-)Versicherers auf den Kapitalmarkt.
Summe aus > Schadenquote und > Kostenquote. Bei der Berechnung der bereinigten kombinierten Schaden-/Kostenquote werden die Aufwendungen für Versicherungsleistungen im Segment Schaden-Rückversicherung um das Depotzinsergebnis bereinigt.
Versicherungsunternehmen, das mehrere Versicherungszweige betreibt.
Definiert die Wahrscheinlichkeit, mit der ein festgelegter Risikobetrag nicht überschritten wird.
Bedeckung der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten in fremder Währung mit entsprechenden Kapitalanlagen derselben Währung, um Wechselkursrisiken zu vermeiden.
In der Bilanzierungspraxis: Zusammenfassung von Einzelabschlüssen mehrerer Gesellschaften einer Unternehmensgruppe zu einem Konzernabschluss.
Verhältnis der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen (netto) – zu den verdienten Prämien für eigene Rechnung.
Versicherungstechnisches Risiko, das darin besteht, dass ein einziges auslösendes Ereignis (z. B. Erdbeben, Wirbelsturm) zu einer Häufung von Schadenfällen in einem > Portefeuille führt.
Bei einer Fremdfirma aufgelegter Fonds. Er wird durch eine Tochtergesellschaft oder ein Fremdunternehmen verkauft, bleibt aber weiterhin in der Verantwortlichkeit der ursprünglichen Gesellschaft.
Differenz zwischen sich errechnenden Steuern auf den nach Handelsbilanz bzw. IFRS-Rechnungslegung und den nach Steuerbilanz ausgewiesenen Gewinn, die sich in den Folgemonaten wieder ausgleichen. Durch ihre Bilanzierung soll die Differenz ausgeglichen werden, sofern erkennbar ist, dass sie sich im Zeitablauf auflöst.
Zusammenfassung derjenigen Versicherungsformen, bei denen es im weiteren Sinne um die Risiken der ungewissen Lebensdauer und -planung geht. Dazu gehören Todesfall und Berufsunfähigkeit, Altersversorgung, aber auch Heirat und Ausbildung.
Bankbürgschaft. Beispielsweise in den USA eine übliche Form der Sicherheitsleistung im Rückversicherungsgeschäft.
Spezielle Methode zur Bewertung von Lebensversicherungsunternehmen, mit deren Hilfe die Langfristigkeit des Lebensversicherungsgeschäfts und der damit verbundenen Risiken abgebildet werden kann.
siehe Market Consistent Embedded Value
Krankheitsmaß, das die Krankheitswahrscheinlichkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe angibt.
Sterblichkeitsrate. Ausmaß der Todesfälle im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung oder zu einzelnen Altersklassen.
Bei Versicherungen: nach Abzug der passiven Rückversicherung.
Rückversicherungsvertrag, bei dem sich der Rückversicherer an einem gesamten, genau definierten Versicherungsbestand eines > Zedenten beteiligt. Gegensatz: > fakultative Rückversicherung.
Summe aus dem Kapitalanlageergebnis, dem versicherungstechnischen Ergebnis sowie dem übrigen Ergebnis vor Zinsen für sonstiges, zu Finanzierungszwecken aufgenommenes Fremdkapital (Finanzierungszinsen) und vor Steuern (Ertragsteuern).
over the counter. Bei Wertpapieren: außerbörslicher Handel zwischen Finanzmarktteilnehmern.
Sparten, die die Versicherung von Personen zum Gegenstand haben: Lebens-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherung.
a) Alle von einem Erst- oder Rückversicherer insgesamt oder in einem definierten Teilsegment übernommenen Risiken.
b) Nach bestimmten Kriterien gegliederte Gruppe von Kapitalanlagen.
Vereinbartes Entgelt für die vom Versicherungsunternehmen übernommenen Risiken.
In einem Bilanzjahr gebuchte Prämien, die periodengerecht dem Folgezeitraum zuzurechnen sind.
Immaterieller Vermögensgegenstand, der insbesondere beim Erwerb von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen bzw. einzelnen Versicherungsbeständen entsteht. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Erträge aus dem übernommenen Versicherungsbestand wird aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Von Privatanlegern beschafftes Beteiligungskapital.
Protection of an insurance undertaking’s portfolio segments against catastrophe losses (per risk/per event).
Vergütung des Erstversicherers an Agenten, Makler und andere gewerbsmäßige Vermittler.
siehe Present value of future profits
Systematische Einschätzung von Unternehmen hinsichtlich ihrer > Bonität durch eine Ratingagentur oder Bank.
Passivposten am Bilanzstichtag zur Erfüllung von Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach bestehen, deren Höhe und/oder Zeitpunkt der Fälligkeit jedoch noch nicht bekannt sind. Versicherungstechnisch z. B. für bereits eingetretene, jedoch noch nicht oder nur teilweise regulierte Versicherungsfälle (= Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, kurz: Schadenrückstellung).
Gesellschaft, die gegen eine vereinbarte Prämie Risiken bzw. Portefeuille-Segmente von einem > Erstversicherer oder einem anderen Rückversicherer übernimmt.
Hier: Geschäft mit Investmentfonds, die grundsätzlich für den privaten, nicht institutionellen Anleger konzipiert sind, jedoch auch Investments von Konzerngesellschaften offenstehen.
Abgabe von Risiken oder Anteilen an Risiken eines Rückversicherers an andere Rückversicherer.
Gesamtheit der Regelungen und Maßnahmen, die dazu dienen, Risiken zu überwachen und abzuwehren.
Gesamtheit der Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebensversicherung und Krankenversicherung.
Verhältnis der Aufwendungen für Versicherungsleistungen (netto) einschließlich dem sonstigen versicherungstechnischem Ergebnis (netto) – inklusive der Amortisation des Aktionärs-PVFP – zu den verdienten Prämien für eigene Rechnung.
Abdeckung von Portefeuille-Segmenten eines Versicherungsunternehmens gegen Großschäden (pro Risiko/pro Ereignis).
Rückstellung zum Ausgleich erheblicher Schwankungen im Schadenverlauf einzelner Sparten über mehrere Jahre. Bei den IFRS Berücksichtigung innerhalb des Eigenkapitals.
Nach Geschäftsbereichen und Regionen untergliederte Darstellung des Konzernabschlusses.
Der Teil der übernommenen Risiken, den der Versicherer nicht in Rückdeckung gibt.
Kapitalbestandteile, die ökonomisch vorhanden sind, aber noch nicht bilanziell erfasst wurden: der Schadenreservediskont und der nichtkapitalisierte Bestandswert Leben, auf Gesellschaftsebene auch die Schaden-Überreserven.
Ausstattung mit freien, unbelasteten Eigenmitteln, die zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge notwendig ist.
Projekt der Europäischen Kommission zur Reformierung und Harmonisierung der europäischen Vorschriften zur Versicherungsaufsicht, vor allem der Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Spezialversicherung für Nischengeschäft wie spezielle Kraftfahrtdeckung und Kunstversicherung.
= Hinausdrängen; Ausschluss von Minderheitsaktionären durch den Hauptaktionär einer Aktiengesellschaft.
Form der Szenarioanalyse, die dazu dient, eine quantitative Aussage über das Verlustpotenzial von > Portfolios bei extremen Marktschwankungen treffen zu können.
Optionskontrakt, der es dem Käufer gegen eine Zahlung einer einmaligen Prämie erlaubt, zu – oder bis zu – einem bestimmten Zeitpunkt in einen Zinsswap einzusteigen. Sie ermöglicht die Absicherung gegen steigende Zinssätze, ohne dem Käufer dabei die Möglichkeit zu nehmen, bei sinkenden Zinssätzen günstiger zu refinanzieren.
Nichtausschüttung der Gewinne einer Unternehmung, mit der Folge einer gegenüber ausgeschütteten Gewinnen unterschiedlichen steuerlichen Behandlung.
Basiswert. Vertragsgegenstand eines Termin- oder Optionsgeschäfts, der als Grundlage für die Erfüllung und Bewertung des Vertrags dient.
Prüfung und Einschätzung von (Rück-)Versicherungsrisiken zur Festsetzung einer angemessenen Prämie für das jeweilige Risiko. Der Zweck des Underwritings besteht darin, das Versicherungsrisiko so zu streuen, dass es einerseits für den (Rück-)Versicherten recht und billig, andererseits für den (Rück-)Versicherer profitabel ist.
United States Generally Accepted Accounting Principles. International anerkannte US-Rechnungslegungsgrundsätze, bei Talanx bis 2003 angewendet.
Gesetzlich vorgeschriebene, jährlich neu festgelegte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den erwirtschafteten Überschüssen von Lebensversicherungen.
Risikomaß zur Ermittlung potenzieller Verluste, die in einem vorgegebenen Zeitraum mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten werden.
Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) Mutter- oder Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einzubeziehen sind.
Anteil an den gebuchten Beträgen, der auf den Versicherungsschutz im Geschäftsjahr entfällt.
Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, die dem Versicherungsgeschäft zugeordnet werden: Saldo aus verdienten Prämien für eigene Rechnung und den sonstigen versicherungstechnischen Erträgen (netto) sowie Aufwendungen für Versicherungsleistungen (netto), Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen (netto) und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen (netto) inklusive der Amortisation des Aktionärs-PVFP, jedoch ohne etwaige Konsolidierungsdifferenzen.
Kosten der laufenden Verwaltung, die im Zusammenhang mit der Produktion von Versicherungsschutz stehen.
Schwankungsmaß von Aktien- und Devisenkursen sowie Zinssätzen, aber auch von Versicherungssparten, die einen stark variierenden Schadenverlauf haben können.
Marktphase mit Überangebot an Versicherung mit der Folge von nicht risikoadäquaten Prämien. Gegensatz: > harter Markt
Kunde eines Rückversicherers: Erst- oder Rückversicherer, der Anteile der von ihm versicherten Risiken gegen eine Prämie an einen Rückversicherer abgibt.
(beizulegender Zeitwert) Betrag, zu dem zwischen sachverständigen und unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht werden könnte.
Rückversicherer des Erstversicherers.



